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Montag, 27. Oktober 2008

Zertifikate: Was ist das?

Im Zuge der Finanzkrise werden im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch der Lehman-Bank immer wieder verschiedene Anlageformen ins Gespräch gebracht. Doch was ist darunter zu verstehen?

Rechtsanwalt Graser gibt Ihnen hierzu Antwort:

Was versteht man unter Zertifikaten?

Zertifikate haben die gleiche Bedeutung wie Anleihen. Als Anleger gibt man dem Herausgeber der Anleihe / des Zertifkates Geld, das mit Zinsen zurückgezahlt werden soll. Wegen des direkten Bezuges zu dem herausgebenden Unternehmen ist man auch dem Risiko der Insolvenz des Unternehmens ausgesetzt.
advoteam Graser Rechtsanwälte
Bochumer Str. 50
45276 Essen
Tel.: 0201 51 50 49
Fax : 0201 51 97 08
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Sichert der Einlagensicherungsfond der Banken mich gegen die Zahlungsunfähigkeit des Emittenten (Herausgebers) des Wertpapiers ab?

Nein. Der Einlagensicherungsfond sichert nur Wertanlagen bei Ihrer Bank.

Daher sollten Sie niemals Ihr ganzes Vermögen in Zertifikate investieren.

Seriöse Bankberatung ?

Seriöse Bankberatung?
Informationen aus dem Gespräch mit Rechtsanwalt Jürgen Graser, Essen

Trotz Finanzkrise werben die Banken immer noch für "lohnende Anlagemöglichkeiten". Vielleicht doch mal bei der Bank vorbeigehen und fragen, was sie empfehlen? Doch Beratungsgespräche sind für die Bank unter Umständen auch Werbegespräche in eigener Sache.
Was sollte man bei Bankgesprächen beachten?

Eigene Vorbereitung:
Vor der Beratung bei der Bank überlegen: Was ist wichtig? Wie sicher soll das Geld angelegt sein? Wie verfügbar soll das Kapital sein? Sollen Partner und/oder Kinder abgesichert sein? Was passiert, wenn sich die persönliche Situation ändert?
Vorab informieren: In Ratgebern von Verbraucherzentrale oder Finanztest stehen allgemeine Erklärungen und Tipps zu Geldanlagen.
Begleitung mitnehmen: Das gibt mehr Sicherheit im Gespräch. Im Notfall kann die zweite Person als Zeuge aussagen, falls Kunden falsch beraten werden und das für eine Schadenersatzforderung nachweisen müssen.
Immer mehrere Angebote einholen und niemals sofort einen Vertrag unterzeichnen.

Das Bankgespräch:
Möglichst deutlich machen, welche Art der Geldanlage man möchte. Bei dem Wunsch: "sichere Anlage" darf der Bankberater zum Beispiel keine Aktien empfehlen. Der Berater muss auch auf die Risiken hinweisen. Verpflichtung der Bank/ des Bankberaters: Er darf nur Wertpapiere und Anlagen empfehlen, die den finanziellen Verhältnissen, der persönlichen u. wirtschaftlichen Situation und dem Anlageziel entsprechen. Er muss den Kunden hierzu befragen und darf keine den Kunden-Interessen entgegenstehenden Produkte empfehlen.

Dokumentation: Anlageberater müssen das Beratungsgespräch protokollieren. Allerdings nur für die eigenen Akten. Deshalb:
Den Anlageberater um die Dokumentation des Gespräches bitten, das Schriftstück gegenlesen und eine Kopie davon mitnehmen.
Nachhaken, wenn etwas unverständlich ist und fragen, ob oder unter welchen Bedingungen sich die angelegte Summe auch verringern kann.
Möglichst detaillierte Unterlagen mitgeben lassen, auch eine Kopie des Auftrages. Die schriftlichen Unterlagen helfen, Fehler in der Beratung nachzuweisen.

Im Zweifelsfall:
Unabhängige Beratung suchen: Die gibt es zum Beispiel bei Verbraucherzentralen. Die ist zwar kostenpflichtig, aber das Geld kann gut investiert sein. Eine falsche Geldanlage kann um ein vielfaches teurer werden.
Wer schon Geld durch eine schlechte Beratung verloren hat, kann sich an den Ombudsmann der Bank wenden oder Rat bei einem Fachanwalt suchen und versuchen über den Gerichtsweg Schadenersatz zu bekommen.

Urteile zur Haftung:
Der Bankberater darf keine Produkte empfehlen, die den Kundeninteressen entgegenstehen. Das hat der Bundesgerichtshof erstmals im Jahre 1993 in der sog. Bond Entscheidung klar gesagt und seit dem immer wieder durch aktuelle Rechtsprechung, zuletzt noch in einer Entscheidung aus Februar 2008 bestätigt. Nach dieser Entscheidung (BGH, Urteil vom 19.02.08) haftet sogar der Anlageberater persönlich, wenn er die Empfehlung aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens leichtfertig in unrichtiger Weise abgegeben hat. Eine Empfehlung ist als sittenwidrig vorsätzliche Schädigung zu werten, wenn sie erkennbar für die Entschließung für den Anleger von Bedeutung ist und der Anlagerater die Empfehlung in eigenem Interesse in dem Bewusstsein einer möglichen Schädigung des Anlegers abgibt.

Das Gesetz (WpHG) verpflichtet gem. § 31 Abs. 2 WpHG zu einer redlichen, eindeutigen und nicht irreführenden Information über die Anlage und deren Risiken, insbesondere die Information über die Abhängigkeit von wirtschaftlichen Entwicklungen und die Gefahr von sinkenden Börsenkursen, aber auch z. B über die Provision, die die Bank für ihre Beratung erhält.
WDR 2 Beitrag

Seriöse Bankberatung?
Trotz Finanzkrise werben die Banken immer noch für "lohnende Anlagemöglichkeiten". Vielleicht doch mal bei der Bank vorbeigehen und fragen, was sie empfehlen? Doch Beratungsgespräche sind für die Bank unter Umständen auch Werbegespräche in eigener Sache. Rechtsanwalt Jürgen Graser, aus Essen, gibt Tipps, worauf man bei einer Bankberatung achten sollte und was man nach einer schlechten Beratung unternehmen kann,
Das Interview mit Hinweisen und Audio-Streaming:

http://www.wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/491108.phtml
advoteam Graser Rechtsanwälte
Jürgen Graser Rechtsanwalt
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Geldanlagen - aber wie ? Stichwort: Festgeld oder Geldmarktfonds

Immer wieder raten Anlageberater, die ja eher als Anlageverkäufer bezeichnet werden sollten, dazu, statt Festgeldverträge mit der Bank zu vereinbaren, anzulegendes Geld in täglich abrufbare "Geldmarktfonds" zu investieren. Vermeintlich - so auch die bisher fast allgemeingültige Sicht- eine sichere Form der Anlage. Aber das täuscht. Denn Fond bleibt Fond, das heißt, der Anleger legt sein Geld bei einem externen Unternehmen an, welchese das Geld in Wertpapiere investiert. Zwar gilt die Anlage als relativ sicher, dies aber nicht absolut, wie die aktuellen Entwicklungen zeigen. Denn die ersten Geldmarktfonds sind bereits kurz vor der Illiquidität, wie die Berichte in den Fachzeitungen belegen:
http://www.handelsblatt.com/finanzen/fondsnachrichten/geldmarktfonds-bleibt-rueckzahlung-schuldig;2063111
Daher der dringende Rat: Bestehen Sie auf einer verlustrisikofreien Geldanlage auf einem Tagesgeldkonto mit vereinbartem Tagesgeldzins.
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